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Vergabeverordnung (VgV)

Vergabeverordnung (VgV): Die Regelungen zur öffentlichen Auftragsvergabe in Deutschland

Was ist die Vergabeverordnung (VgV)?

Die Vergabeverordnung (VgV) regelt in Deutschland die öffentliche Auftragsvergabe durch Bund, Länder und Kommunen. Diese Verordnung definiert, wie Vergabeverfahren ablaufen müssen, welche Kriterien zur Anwendung kommen und wie Unternehmen in den Wettbewerb eintreten können. Sie schafft den rechtlichen Rahmen, um Transparenz und Fairness im Vergabeverfahren sicherzustellen und den Zugang zu öffentlichen Aufträgen zu ermöglichen.

Ziele und Anwendungsbereich der VgV

Die Hauptziele der VgV bestehen darin, Wettbewerb und Transparenz zu fördern, Korruption vorzubeugen und eine effiziente Mittelverwendung im öffentlichen Sektor sicherzustellen. Die VgV findet Anwendung auf alle Ausschreibungen, die den EU-Schwellenwert überschreiten und europaweit ausgeschrieben werden müssen. Sie richtet sich an öffentliche Auftraggeber wie staatliche Institutionen und kommunale Betriebe und umfasst sowohl Liefer- als auch Bau- und Dienstleistungsverträge.

Aufbau und Struktur der VgV

Die Vergabeverordnung gliedert sich in verschiedene Teile, die den Ablauf und die Regeln für die Auftragsvergabe strukturieren. Die zentralen Elemente beinhalten:

  1. Allgemeine Vorschriften: Diese legen Grundsätze fest, die bei jeder Vergabe zu beachten sind.
  2. Verfahrensarten: Je nach Art und Wert des Auftrags sind unterschiedliche Verfahrensarten vorgesehen, wie z. B. das Offene Verfahren, Verhandlungsverfahren oder der Wettbewerbliche Dialog.
  3. Besondere Vorschriften für soziale und andere besondere Dienstleistungen: Für bestimmte Dienstleistungen gibt es eigene Vorgaben.
  4. Anforderungen an technische Spezifikationen und Qualifikationen: Detaillierte Anforderungen an die zu erbringenden Leistungen und an die Bieter.

Verfahrensarten in der VgV

Die Vergabeverordnung unterscheidet verschiedene Verfahrensarten, die von den Auftraggebern je nach Auftragsart und -höhe ausgewählt werden können:

  • Offenes Verfahren: Hierbei können alle interessierten Unternehmen ein Angebot abgeben. Es ist das meistgenutzte und transparenteste Verfahren.
  • Nicht offenes Verfahren: Nur ausgewählte Unternehmen werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
  • Verhandlungsverfahren: Die Auftraggeber können mit ausgewählten Unternehmen über die Angebote verhandeln.
  • Wettbewerblicher Dialog: Dieses Verfahren eignet sich für komplexe Projekte, bei denen Auftraggeber und Bieter gemeinsam Lösungsvorschläge erarbeiten.

Bedeutung der VgV für Unternehmen

Für Unternehmen, die an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen möchten, ist die Kenntnis der Vergabeverordnung essenziell. Die VgV bestimmt die Teilnahmebedingungen und formalen Anforderungen, die bei der Angebotsabgabe erfüllt sein müssen. Für Unternehmen ist es wichtig, diese Vorgaben genau zu verstehen und entsprechend zu agieren, um ihre Chancen auf öffentliche Aufträge zu erhöhen und Rechtskonformität zu gewährleisten.

Aktualisierungen und Anpassungen der VgV

Die Vergabeverordnung wird regelmäßig angepasst, um den rechtlichen und wirtschaftlichen Entwicklungen gerecht zu werden. Änderungen im europäischen Vergaberecht oder Anpassungen an nationale Bedürfnisse fließen regelmäßig in die VgV ein. Unternehmen und Auftraggeber sollten daher stets über Neuerungen informiert sein, um rechtssicher zu agieren und den aktuellen Anforderungen zu entsprechen.

Fazit zur Vergabeverordnung (VgV)

Die Vergabeverordnung ist ein zentrales Regelwerk für die Vergabe öffentlicher Aufträge in Deutschland. Sie stellt sicher, dass Verfahren transparent, fair und wettbewerbsorientiert ablaufen. Für Unternehmen und öffentliche Auftraggeber ist die Kenntnis der VgV unerlässlich, um die Anforderungen der Auftragsvergabe korrekt umzusetzen und den rechtlichen Rahmen einzuhalten.