Schwellenwerte – Bedeutung und Funktion im deutschen Ausschreibungswesen
Schwellenwerte spielen im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe eine zentrale Rolle. Sie sind die Beträge, ab denen Ausschreibungen öffentlich ausgeschrieben werden müssen und bestimmte Vergaberegeln greifen. In Deutschland und der EU sind diese Schwellenwerte gesetzlich festgelegt und sollen für mehr Transparenz und Chancengleichheit im Vergabewesen sorgen.
Warum gibt es Schwellenwerte in der öffentlichen Vergabe?
Die Einführung von Schwellenwerten verfolgt das Ziel, faire Wettbewerbsbedingungen zu schaffen und Marktteilnehmer gleich zu behandeln. Schwellenwerte helfen, größere Aufträge einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich zu machen, während sie gleichzeitig kleinere Aufträge von aufwändigen Vergabeverfahren befreien.
Schwellenwerte in Deutschland und der EU
In Deutschland werden die Schwellenwerte regelmäßig angepasst und orientieren sich an den EU-Vergaberichtlinien. Die EU legt verschiedene Schwellenwerte fest, die je nach Auftraggeber und Art des Auftrags unterschiedlich hoch ausfallen. Hier sind einige gängige Kategorien und ihre spezifischen Schwellenwerte:
- Bauaufträge
- Lieferaufträge
- Dienstleistungsaufträge
Diese Schwellenwerte werden regelmäßig überprüft und angepasst, um wirtschaftlichen Entwicklungen und Marktschwankungen gerecht zu werden.
Wie wirken sich Schwellenwerte auf das Ausschreibungsverfahren aus?
Abhängig von der Höhe des Auftragswertes gibt es unterschiedliche Vorschriften und Vergabeverfahren. Wenn ein Auftrag den jeweiligen Schwellenwert überschreitet, muss dieser in der Regel europaweit ausgeschrieben werden, was durch Veröffentlichungen im Amtsblatt der Europäischen Union (TED – Tenders Electronic Daily) erfolgt.
Häufige Fragen zu Schwellenwerten
- Wer legt die Schwellenwerte fest?
- Wie oft werden die Schwellenwerte aktualisiert?
- Wo finde ich die aktuellen Schwellenwerte?
Für eine Übersicht der aktuellen Schwellenwerte können Unternehmen und öffentliche Auftraggeber die EU-Vergabeportale nutzen oder sich an die zuständigen Vergabestellen wenden.