Standortplätze für Altkleider- und Schuhsammelcontainer in Wesendorf
Auftraggeber
Landkreis Gifhorn
29392, Wesendorf
Veröffentlicht
Angebotsfrist
27.03.25
08.05.25, 08:29
Stichwörter
- Altkleider
- Schuhsammelcontainer
- Container
- Sammelstellen
- Recycling
Zusammenfassung
Die Gemeinde Wesendorf plant die Neuvergabe der Sondernutzungserlaubnisse für das Aufstellen von Altkleider- und Schuhsammelcontainern im gesamten Gemeindegebiet an ein einziges Unternehmen. Insgesamt geht es um 16 Sammelcontainer an 8 Standorten auf öffentlichem Grund. Der Auftragnehmer ist für die Aufstellung, regelmäßige Leerung (mindestens einmal wöchentlich), Reinigung der Standorte und Wartung der Container verantwortlich. Die Vergabe erfolgt für einen Zeitraum von drei Jahren, beginnend am 01.07.2025.
Mehr lesen…
Beschreibung
Die Gemeinde Wesendorf beabsichtigt, die Sondernutzungserlaubnisse für das Aufstellen von Altkleider- und Schuhcontainern im Gemeindegebiet neu zu vergeben. Ziel ist es, alle Erlaubnisse an einen Dienstleister zu vergeben, um den Überwachungsaufwand zu reduzieren und die Entsorgung sowie Wartung der Container aus einer Hand zu gewährleisten. Die Ausschreibung zielt auf die Erteilung von Erlaubnissen und den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages ab dem 01.07.2025 für die Dauer von drei Jahren ab.
Insgesamt sollen Sondernutzungserlaubnisse für 16 Sammelcontainer für Altkleider und Schuhe an 8 Standorten auf öffentlichem Grund erteilt werden. Die Standorte befinden sich in der Regel neben Altglascontainern in verschiedenen Straßen: Blumenstraße (2 Stellplätze), Lerchenberg (4 Stellplätze), Brunnenstraße (2 Stellplätze), Lessingstraße (2 Stellplätze), Fuhrenmoor (1 Stellplatz), Birkenkamp (2 Stellplätze), Stollbrockring (1 Stellplatz) und Weißenberger Straße, OT Westerholz (2 Stellplätze). Die genauen Standorte werden vor der Aufstellung der Container bei einem gemeinsamen Ortstermin festgelegt.
Die Leistung umfasst die Aufstellung und regelmäßige Leerung der Container (mindestens einmal wöchentlich). Der Auftragnehmer ist auch für die Reinigung der Containerstandorte und die Wartung der Container verantwortlich. Bei wiederholter nicht fristgerechter Abholung behält sich die Gemeinde die Kündigung des Vertrages vor, wobei alle Kosten und Schäden zu Lasten des Vertragspartners gehen.
Der Vertrag soll für drei Jahre geschlossen werden, beginnend am 01.07.2025 und endend am 30.06.2028.
ZEITPLAN
- Bekanntmachung27.03.25
- 25.04.25Heute
- Abgabefrist08.05.25
- 08.05.25Veröffentlichungsende
AUSSCHREIBUNG
Reichweite:NATIONAL
Vergabeart:Öffentliche Ausschreibung
Vergabeverordnung:UVgO
Leistung:Dienstleistungen
Erfüllungsort:29392 Wesendorf, DE9, Deutschland
ABGABE
Abgabeform:Schriftlich
VORAUSSETZUNGEN
Rechtlich:
- Nachweis der Berechtigung zur Sammlung von Altkleidern und Schuhen
DOKUMENTE
Dateiname | Kategorie | Dateigröße | Inhalt | |
---|---|---|---|---|
630 - Vergabevordrucke Altkleidercontainer G Wesendorf.pdf | Verwaltung | 370.46 KB | 11 Seiten | |
234 - Erklärung Bieter-Arbeitsgemeinschaft, Container.pdf | Verwaltung | 43.15 KB | 1 Seite | |
Erklärung § 4 Abs 1 NTVergG.pdf | Vertragliches | 89.60 KB | 1 Seite | |
Information zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben (DSGVO).pdf | Vertragliches | 344.80 KB | 3 Seiten | |
§ 11 NTVergG - Formblatt Berücksichtigung sozialer Kriterien.pdf | Verwaltung | 52.78 KB | 3 Seiten | |
124_LD - Eigenerklärung zur Eignung, Altkleidercontainer.pdf | Verwaltung | 307.33 KB | 2 Seiten | |
Erklärung zu MiLoG, §§ 13, 14, 15 NTVergG.pdf | Vertragliches | 51.79 KB | 4 Seiten | |
Leistungsverzeichnis aktuell.pdf | Leistungsumfang | 129.45 KB | 2 Seiten |
Weitere Ausschreibungen zu:

*KI kann Fehler machen. Es ist ratsam, wichtige Informationen zu überprüfen.