Rückbau von drei Mehrfamilienhäusern in Essen-Freisenbruch
Auftraggeber
Stadt Essen - Amt für Straßen und Verkehr
45131, Essen
Veröffentlicht
Angebotsfrist
16.04.25
22.05.25, 08:00
Stichwörter
Rückbau
Abriss
Mehrfamilienhaus
Massivbau
Essen
Freisenbruch
Zusammenfassung
Die Ausschreibung umfasst den Rückbau von drei Mehrfamilienhäusern in Essen-Freisenbruch. Die Gebäude, bestehend aus drei Geschossen und einem ausgebauten Dachstuhl, sind vollständig unterkellert und in Massivbauweise errichtet. Der Rückbau beinhaltet die Schaffung einer Baustelleneinrichtungsfläche, die Verkehrssicherung, die Beräumung und Entkernung der Gebäude sowie die separate Entsorgung von Schad- und Störstoffen. Teile der Kelleraußenwände und der Bodenplatte an der Straßenseite sollen zur Sicherung der Baugrube erhalten bleiben, während die verbleibenden Teile der Bodenplatte zu perforieren sind. Die Baugrube ist anschließend lagenweise mit geeignetem Material bis zur Geländeoberkante zu verfüllen.
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Beschreibung
Die Ausschreibung beinhaltet den Rückbau von drei zusammenhängenden Mehrfamilienhäusern an der Bochumer Landstraße 354-358 in Essen-Freisenbruch. Die Gebäude sind dreigeschossig mit ausgebauten Dachstühlen und Vollunterkellerung in Massivbauweise. Der umbaute Raum beträgt ca. 6.130 m³.
Die Leistungen umfassen die Schaffung einer Baustelleneinrichtungsfläche, die Vorhaltung von Maschinen, Geräten und Materialien, die Verkehrssicherung und Reinigung öffentlicher Flächen. Ebenfalls inbegriffen sind der Anschluss und die Vorhaltung von Baustrom und Bauwasser, die Beräumung, Entrümpelung und Entkernung der Gebäude sowie die Separation von Schad- und Störstoffen.
Ein wesentlicher Bestandteil ist der fachgerechte Ausbau von Kontaminationen wie Asbest, PCB, KMF und PAK unter Einhaltung der Gesetze und Vorschriften. Der Abbruch der Gebäude beinhaltet die ordnungsgemäße Entsorgung aller Materialien, wobei Teile der Kelleraußenwände, der Bodenplatte und Fundamente an der Straßenseite zur Sicherung der Baugrube erhalten bleiben. Die verbleibenden Teile der Bodenplatte sind zu perforieren.
Die Baugrube ist mit geeignetem Material lagenweise bis zur Geländeoberkante zu verfüllen. Die schadstoffhaltigen Bauteile/Materialien umfassen Asbest in Fliesenklebern, Putz, PVC-Belägen, Heizkörpern, Dachgaubenverkleidungen, Fensterbänken und Abluftrohren. KMF findet sich als alte Mineralwolle im Dachbereich. PCB ist in weiß lackierten Hölzern enthalten.
Die Baustelleneinrichtung erfolgt über die Bochumer Landstraße bzw. den Hellweg, wobei die Baufeldgrenzen durch einen Bauzaun zu sichern sind. Die Baustelle ist aufgeräumt, sauber und äußerst sorgfältig abzusichern. Im Rahmen der Rückbauarbeiten sind alle schadstoffbelasteten Materialien rückstandsfrei zu entfernen und ordnungsgemäß zu entsorgen.
Die Beschreibung der anzuwendenden Arbeitsverfahren und einzusetzenden Gerätetechnik dient als Kalkulationsgrundlage. Die als asbest-, PAK, PCB- und KMF-haltig deklarierten Materialien sind unter Verwendung von persönlicher Schutzausrüstung fachgerecht zu demontieren und der abfallartgerechten Entsorgung zuzuführen. Ein Arbeitsablaufplan ist zu erstellen.
Die Baustelleneinrichtung umfasst Bürocontainer, Zu- und Abfahrtswege, Verkehrslenkung, Grundstückssicherung und eine detaillierte Planung des Arbeitsablaufs. Genehmigungen sind einzuholen und Abstimmungen zu koordinieren, um einen reibungslosen Ablauf sicherzustellen.
Bei den Demontagearbeiten ist auf staubarme Verfahren zu achten. Demontierte Bauteile sind fachgerecht von Staub und Verschmutzungen zu reinigen. Die Bewachung, Verwahrung und Versicherung der Baustoffe obliegt dem Auftragnehmer.
Der Auftraggeber stellt die Abfallerzeugernummer zur Verfügung, die sonstige Abwicklung des eANV übernimmt der Auftragnehmer. Erforderliche Genehmigungen und Nachweise sind vom Auftragnehmer einzuholen. Alle zu entsorgenden Stoffgruppen sind getrennt zu sammeln und aufzubereiten.
Kontaminierte Baustoffe sind sortenrein zu gewinnen, eine Vermischung ist zu vermeiden. Sämtliche Transportgebühren und Wiegekosten sind vom Auftragnehmer zu tragen. Bei der Entsorgung gefährlicher Abfälle sind die Vorgaben des eANV einzuhalten.
Sicherheits- und Schutzmaßnahmen sind in die Angebotspreise einzukalkulieren. Der Auftragnehmer muss über einen sachkundigen Verantwortlichen nach TRGS 519 verfügen. Die Rückbaubereiche sind so abzuschirmen, dass Personen weder gefährdet noch verletzt werden können.
Bei staubintensiven Arbeiten sind staubmindernde Maßnahmen zu treffen. Alle erforderlichen Brandschutzmaßnahmen sind zu erbringen. Als Folienverkleidung sind nur schwerentflammbare Folien zu verwenden.
Der Auftraggeber ist im Vorfeld über den Einsatz von Subunternehmern zu informieren. Vor Arbeitsaufnahme hat sich der Auftragnehmer über Leitungsführungen im Baufeld zu informieren. Erschütterungsarm ist zu arbeiten, Sprengarbeiten sind untersagt.
Bei Abbrucharbeiten ist der anfallende Staub mittels Wasserberieselung niederzuschlagen. Im Zuge von Entkernungsarbeiten anfallende Abfälle dürfen nicht aus den Gebäuden abgeworfen werden. Transportwege vertikal und horizontal sind einzukalkulieren.
Baustellenfahrzeuge sind vor der Ausfahrt auf öffentliche Straßen gründlich zu reinigen. Das Brechen der anfallenden Abbruchmaterialien vor Ort wird ausgeschlossen. Anzeigen der Arbeiten gemäß TRGS 519 sind bei der zuständigen Behörde vorzulegen.
Ferner ist ein Verzeichnis der eingesetzten Mitarbeiter in einer Akte auf der Baustelle vorzuhalten. Vom Auftragnehmer sind arbeitstäglich Bautagesberichte zu erstellen. Die Schadstofferfassung hat ergeben, dass kontaminierte Bereiche der Bausubstanz vor dem Abbruch auszubauen sind.
Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen, Erschwerniszulagen, Verpackungsmaterialien, Erfassung und Separierung von Abfällen, PSA gegen Absturz und persönliche Schutzausrüstung sind einzukalkulieren. Sämtliche Tätigkeiten an bzw. mit asbesthaltigen Produkten sind unter Berücksichtigung der Vorgaben der GefStoffV auszuführen.
Der Auftragnehmer hat die Tätigkeiten mit Asbest eigenverantwortlich und fristgerecht bei der zuständigen Behörde anzuzeigen. Er hat für die einzelnen Sanierungsbereiche jeweils einen verantwortlichen Aufsichtsführenden einzusetzen. Die als asbesthaltig einzustufenden Produkte sind unter definierten Schwarzbereichsbedingungen gemäß TRGS 519 zu entfernen.
Aufwendungen bzw. arbeitszeitliche Verluste durch die obligatorischen Ein- und Ausschleusevorgänge sind einzukalkulieren. Der Abschluss der Sanierungstätigkeiten ist der örtlichen Bauüberwachung des Auftraggebers mindestens 2 Werktage im Voraus anzuzeigen. Es hat grundsätzlich eine Feinreinigung der jeweiligen Schwarz- bzw. Sanierungsbereiche zu erfolgen.
Die Erteilung der Endabnahme erfolgt erst, wenn durch raumlufttechnische Messungen eine Asbestfaserkonzentration in der Raumluft unter 500 Fasern/m³ ermittelt wurde. Bei einem Messergebnis, das nicht zur Freigabe des Schwarzbereichs führt, sind durch den Auftragnehmer erneute Reinigungsarbeiten durchzuführen. Unter Berücksichtigung der bauzeitlichen Vorgabe ist ggf. der zeitgleiche Aufbau und Betrieb mehrerer Schwarzbereiche erforderlich.