Neubau Waldbad Warburg - Estrich-, Abdichtungs- und Fliesenarbeiten
Auftraggeber
Stadtwerke Warburg GmbH
34414, Warburg
Veröffentlicht
Angebotsfrist
10.04.25
13.05.25, 08:59
Stichwörter
- Fliesenarbeiten
- Estricharbeiten
- Abdichtungsarbeiten
- Schwimmbad
- Waldbad
Zusammenfassung
Die Ausschreibung umfasst Estrich-, Abdichtungs- und Fliesenarbeiten für den Neubau des Waldbads Warburg. Es beinhaltet die Herstellung und den Einbau von Estrichen, einschließlich Vorbereitung des Untergrunds, Aufbringen von Trennlagen und Ausgleichsbeton. Weiterhin sind Abdichtungsarbeiten mit verschiedenen Materialien und Systemen für unterschiedliche Wassereinwirkungsklassen gefordert. Abschließend umfasst die Ausschreibung Fliesenarbeiten mit Feinsteinzeug, Steinzeugfliesen und Glasmosaik, inklusive Verlegung, Verfugung und Reinigung. Die Arbeiten erstrecken sich über verschiedene Bereiche des Bades, wie Hallenbad, Freibadumkleide, Küchenbereich und Sanitäranlagen.
Mehr lesen…
Beschreibung
Die Ausschreibung umfasst die Ausführung von Estrich-, Abdichtungs- und Fliesenarbeiten im Neubau des Waldbads Warburg. Die Arbeiten umfassen das Herstellen, Liefern, Transportieren und Einbauen aller Haupt- und Nebenbaustoffe, Hilfsmittel und Befestigungsmaterialien sowie aller Vor- und Nachbehandlungsarbeiten. Es sind die einschlägigen DIN- und EN-Normen sowie VOB Teil B, C / ATV zu berücksichtigen. Der Bieter hat sich über Art und Umfang der einzelnen Leistungen aus dem Leistungsverzeichnis, den Plänen der Architekten und der Fachplaner sowie evtl. beigefügte Gutachten zu unterrichten. Die gesamte Kommunikation erfolgt in deutscher Sprache. Der Auftragnehmer hat einen Firmenbauleiter zu benennen, der arbeitstäglich auf der Baustelle anwesend sein muss. Es sind bestens geschultes und erfahrenes Personal einzusetzen. Materialien, Maschinen und Geräte sind dem Arbeitsfortschritt entsprechend auf die Baustelle zu bringen. Zwischenbegehungen bzw. Zustandsfeststellungen sind nach Abschluss einzelner Teilleistungen durchzuführen. Der Auftragnehmer ist angehalten, seinen eigenen Baustellenabfall unverzüglich und arbeitstäglich zu beseitigen. Es sind alle staatlichen Vorschriften, Unfallverhütungsvorschriften der Bauberufsgenossenschaft, in Verbindung mit der Gewerbeordnung einzuhalten. Für die Baustelle gilt neben der Baustellenverordung (BaustellV) eine individuelle Baustellenordnung. Abrechnungsgrundlage bilden die Ausführungszeichnungen der Architekten bzw. des AN, sowie gemeinsam vor Ort erstellte Aufmaße. Sämtliche Baustoffe dürfen im eingebauten Zustand keine gesundheitliche Beeinträchtigung des menschlichen Organismus hervorrufen. Zum Planaustausch wird ein Planserver verwendet, zu dem der AN einen Zugang erhält. Sämtliche der Prüfung durch Bauaufsichtsbehörde und Prüfingenieure unterliegenden Konstruktionszeichnungen sind durch den AN selbstständig in geforderter Darstellung und in entsprechender Ausfertigungsanzahl so rechtzeitig bei den zuständigen Stellen einzureichen. Nach Ausführung der eigenen Leistung hat der AN mit Abgabe der Schlußrechnung einen vollständigen Satz aller Planunterlagen, sämtliche bautechnischen Nachweise, Zulassungen, Werk- bzw. Herstellerzeugnisse, Prüfzeugnisse, Erklärungen, unterschriebene Einweisungsprotokolle, Pflege- und Bedienungsanleitungen usw. zu übergeben. Die gesamte eigene Baustelleneinrichtung zur Erbringung der Leistungen dieses Leistungsverzeichnisses ist in einer separaten Position erfasst. Vom Auftragnehmer sind vor Arbeitsaufnahme bzw. -unterbrechungen Gefahrenbereiche festzulegen und gegen Betreten zu sichern. Die Zufahrt zur Baustelle ist ausschließlich über den "Wachtelpfad"her möglich. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die für die Ausführung der vertraglich geschuldeten Leistung erforderlichen Medien zu beschaffen, herzustellen und vorzuhalten, sowie zurückzubauen. Für sämtliche Materialien und Konstruktionen in der Badehallenatmosphäre gelten die Anforderungen gemäß der Korrosivitätskategorie C-4-H (high) mit sehr langer Schutzdauer (> 15 Jahre) im Stahlbau nach DIN EN 12944-5. Bei den Abdichtung- und Fliesenarbeiten sind grundsätzlich nur Einzelkomponenten eines Herstellersystems mit Prüfung auf Verträglichkeit zu verwenden. Vor Bestellung der Wand- und Bodenplatten sind dem Architekten unaufgefordert Muster zur Freigabe vorzulegen. Die Anforderungen der Berufsgenossenschaften und Versicherer und der KOK- Richtlinien, z.B. an die Rutschklassen etc. sind zu beachten und einzukalkulieren. Vom AG wird 1-2 Meterrisse in jedem Bauteil 1+2 angebracht bzw. planerisch eine Höhenkote und ein Höhenbezugspunkt je Geschoss vorgegeben. Der Nachweis der Oberflächenzugfestigkeit der bauseitigen Betonoberflächen (Untergrund) ist durch den AN zu erbringen. Die Estrichoberfläche ist grundsätzlich so auszuführen, dass zementäre Verbundabdichtungen unter Fliesen aufgebracht werden können. Fugen sind nach einem Fugenplan anzulegen. Angrenzende Bauteile sind sorgfältig abzudecken. Grundsätzlich sind die Ausführungsanweisungen und/oder die Technischen Merkblätter des Herstellers genauestens zu beachten. Die Prüfung der Rohbauflächen ist als Vorableistung zu einem wesentlich früheren Zeitpunkt vor Beginn der eigenen Leistung des ANs durchzuführen, um ein Nachbessern durch das Vorgewerk zu ermöglichen. An allen Stellen der Abdichtungslagen ist die erforderliche Trockenschichtdicke der Abdichtung gemäß Herstellerangaben einzuhalten. Die Abdichtung muß an aufgehenden Bauteilen mind. 5cm hochgeführt und an diesen vollflächig verklebt werden. Die Verbundabdichtungen aller Beckenköpfe werden auf der Beckenumgangsseite der Überlaufrinne mit einer Kapillarsperre (Epoxidharzplombe) versiegelt. Das Anarbeiten an schiefwinklige oder nicht lineare Bauteile (z.B gerundet/alle Radien) ist eine Besondere Leistung. Sämtliche geschnittenen Sockelfliesen sind mit den Schnittkanten nach unten verlegt auszuführen. Für die Bodenbeläge der einzelnen unterschiedlich beanspruchten Bereiche werden rutschhemmende Eigenschaften in nassbelasteten Barfußbereichen nach Vorschriften der Bundesarbeitsgemeinschaft der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand e.V. (BAGUV) und nach BGR 181/DGUV Regel 108-003 (eh. ZH 1/571) entsprechend den Positionsbeschreibungen gefordert. Die Bestellung von Fliesen durch den AN muss auf der Grundlage der Mengenermittlung des ANs erfolgen und darf nicht an Hand der im LV eingetragenen Massen erfolgen. Die Steinzeugmosikfliesen im Unterwasserbereich dürfen nur mit einer vorderseitigen Papierbeklebung oder auf Bogen rückseitig thermoplastisch verklebt gemäß Prüfzeugnis (bzw. mit Nachweis der Prüfung mit angebotenem Verlegemörtel) eingebaut werden. Die Glasmosaiktafeln sind grundsätzlich vorderseitig papiergeklebt bzw. foliengeklebt zu verarbeiten oder auf Bogen rückseitig thermoplastisch verklebt gemäß Prüfzeugnis (bzw. mit Nachweis der Prüfung mit angebotenem Verlegemörtel) eingebaut werden. Das Verlegen des Beckenrandes ist äußerst sorgfältig, dem Detail des Verlegeplanes entsprechend, durchzuführen.
ZEITPLAN
- Bekanntmachung10.04.25
- 25.04.25Heute
- Bieterfragenfrist06.05.25
- 13.05.25Abgabefrist
- Veröffentlichungsende13.05.25
- 01.11.25Laufzeitbeginn
- Laufzeitende31.10.26
AUSSCHREIBUNG
Reichweite:EU
Vergabeart:Offenes Verfahren
Vergabeverordnung:VOB/A
Leistung:Bauleistungen
Klassifizierung:
Verlegen von Bodenfliesen
Estricharbeiten (Fußboden)
Verlegen von Wandfliesen
Estricharbeiten
Zuschlagskriterien:Niedrigster Preis
Erfüllungsort:Wachtelpfad 55, 34414 Warburg, Deutschland
ABGABE
Abgabeform:Elektronisch
Angebotssprachen:Deutsch
Anzahl der Angebote:
Mehrere Hauptangebote sind zulässig.Nebenangebote sind zulässig.
VORAUSSETZUNGEN
Referenzen:
- Referenzen der letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahre, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
Finanziell:
- Umsatzzahlen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
- Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung
Rechtlich:
- Gewerbeanmeldung
- Eintragung in die Handwerksrolle bzw. Mitgliedschaft IHK
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Sozialversicherungsträger
- Freistellungsbescheinigung nach § 48b
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
Sonstige:
- Durchschnittliche Mitarbeiterzahlen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
DOKUMENTE
Dateiname | Kategorie | Dateigröße | Inhalt | |
---|---|---|---|---|
vom_unternehmen_auszufuellende_dokumente | 11 Dateien | |||
leistungsbeschreibungen | 2 Dateien | |||
sonstiges | 1 Datei |
Weitere Ausschreibungen zu:

*KI kann Fehler machen. Es ist ratsam, wichtige Informationen zu überprüfen.